„Religiöse Minderheit“ ist für uns ein Fremdwort |  Interview+VIDEO

  09 April 2024    Gelesen: 280
 „Religiöse Minderheit“ ist für uns ein Fremdwort |   Interview+VIDEO

// „Der Missbrauch von Religion für politische Zwecke hat immer negative Folgen“

In letzter Zeit beobachten wir eine voreingenommene Haltung gegenüber der religiösen Situation in Aserbaidschan. Im Westen deuten verschiedene Quellen darauf hin, dass es in dieser Richtung einige Probleme gibt. Die Realität sieht völlig anders aus. Woher kommen diese Ideen und was ist der Zweck?

In einem Interview mit AzVision.az klärte Dschahandar Alifzade, Leiter der Abteilung für die Arbeit mit religiösen Organisationen des Staatskomitees für die Arbeit mit religiösen Organisationen, diese Fragen.

- Wie viele religiöse Minderheiten gibt es in Aserbaidschan?

- „Religiöse Minderheit“ ist für uns ein Fremdwort. Alle in Aserbaidschan tätigen Religionsgemeinschaften üben ihre Aktivitäten frei aus. In den 16 Jahren meiner Arbeit im Landeskomitee für die Arbeit mit religiösen Organisationen habe ich noch nie gehört, dass sich eine Religionsgemeinschaft als „Minderheit“ bezeichnet hat. Unabhängig von ihrer Zahl sieht sich jeder von ihnen als Teil des religiösen Umfelds Aserbaidschans, als Mitglied einer harmonischen Gesellschaft, die eine bestimmte Funktion erfüllt.

Heute gibt es in Aserbaidschan positive Trends im Bereich der Religion. Jedes Jahr gehen wir eine Stufe weiter und präsentieren diese Entwicklung der Welt. In Aserbaidschan gibt es in Bezug auf die Religion kein Konzept von „Minderheit“ oder „Mehrheit“. Es gibt ein Konzept der „Gleichberechtigung“. Alle im Land tätigen Religionsgemeinschaften gehen das Thema auf diese Weise an. Auch in der Gesellschaft nennt sie niemand „Minderheit“.

- Wie viele Institutionen gibt es im Land, die von Menschen gegründet wurden, die an andere Religionen als den Islam glauben?

- 1002 Gemeinden sind beim Staatlichen Komitee für die Arbeit mit religiösen Institutionen registriert. 995 davon sind derzeit in Betrieb. Die Registrierung von 7 Gemeinden wurde von ihnen selbst aufgehoben. 37 Gemeinschaften wurden von Anhängern einer anderen Religion als dem Islam gegründet. 24 von ihnen sind Christen, 8 Juden, 2 Bahai und 1 Krishna-Religionsgemeinschaft. Die Gesetzgebung hat genügend Bedingungen geschaffen, damit jeder frei agieren kann. Die Gleichheit aller Religionen und die Religionsfreiheit der Menschen sind in unserer Verfassung verankert.

Heute sind Vertreter nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan aktive Mitglieder der Gesellschaft. Sie errichten Gotteshäuser, organisieren Veranstaltungen, religiöse Zeremonien und betreiben Propaganda. Für ihre Tätigkeit in jedem Winkel des Landes wurden alle Voraussetzungen geschaffen.

- Welche Gesetze regeln ihre Tätigkeit?

- In Aserbaidschan gibt es ein Gesetz zur Religionsfreiheit. Gleichzeitig enthalten andere Gesetze Bestimmungen zur Religionsfreiheit. Auch die Aktivitäten der Gemeinden werden durch ihre Satzungen geregelt. Es gibt keine unterschiedlichen Gesetze für Muslime und Nicht-Muslime, alle Religionsgemeinschaften sind gleichberechtigt.

Obwohl das Thema „religiöse Minderheit“ nach westlichen Maßstäben stark übertrieben ist, ist es in unserer Gesellschaft noch nicht einmal ein Diskussionsthema. Weil es beim Aufbau von Beziehungen in der Gesellschaft keine Rolle spielt.

- Der Staat ist in dieser Angelegenheit recht tolerant. Und was ist mit der Gesellschaft?

- Beziehungen sind in unserer Gesellschaft ein höheres Konzept als Toleranz. Es geht uns nicht darum, die gegenteilige Meinung zu tolerieren, sondern darum, freundlich zu sein. Es herrscht Harmonie in der Gesellschaft. Im internationalen Vergleich sind wir zwar eine tolerante Nation, aber in Wirklichkeit haben wir Eigenschaften, die sogar noch besser als Toleranz sind. Haben Sie in Aserbaidschan bislang ernsthafte Konflikte aus religiösen Gründen erlebt? Wir blicken nicht einmal 100 Jahre zurück. In Aserbaidschan können wir nur Beispiele für gegenseitig positive Ansichten sehen. Alle Menschen, die sich in der Geschichte Aserbaidschans Verdienste erworben haben, haben das Volk immer darum gebeten.

- Erhalten Sie Beschwerden über die Verletzung der Rechte Ihrer Organisation durch nicht-islamische Gemeinschaften?

- Sehr selten. Ich kann mit voller Sicherheit sagen, dass es in den letzten 3-4 Jahren keine derartigen Beschwerden gegeben hat. Die bisherigen Aussagen stellen keinen Rechtsverstoß dar, sondern ein Missverständnis. Wenn beispielsweise ein Vertreter einer Religionsgemeinschaft in ein abgelegenes Dorf geht und dort anfängt, seine Religion zu predigen, beschweren sich die Einheimischen bei einer Institution. Doch in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gab es keine Beschwerden über eine Verletzung der Religionsfreiheit der Menschen.

- Aus irgendeinem Grund denkt das US-Außenministerium anders. In ihrem im Januar veröffentlichten Bericht wurde der Zustand der Religionsfreiheit in Aserbaidschan negativ bewertet. Ich wundere mich warum?

- Technische, politische und andere Parameter des Berichts können ausgewertet werden. Während der Erstellung dieser Berichte stehen wir in Kontakt mit den US-Institutionen und übermitteln ihnen unsere Ideen. Das Hauptproblem hängt mit den Quellen zusammen, aus denen die Autoren des Berichts Informationen aus Aserbaidschan erhielten. Sie sagen beispielsweise, dass es in Aserbaidschan eine Einschränkung der Pilgerfahrt für Menschen über 65 Jahre gibt. Diese Einschränkung hat jedoch nichts mit Aserbaidschan zu tun, sie wurde von der Partei, die den Hadsch organisiert – Saudi-Arabien – unter Berücksichtigung der Gesundheit der Menschen angewendet.

Oder es heißt, Protestanten und Evangelikalen sei es nicht gestattet, in Aserbaidschan eine Religionsgemeinschaft zu gründen. In den letzten Jahren haben wir jedoch keine Beschwerden zu diesem Thema erhalten. Ich sage mit voller Überzeugung, dass es eine solche Tatsache nicht gibt. Im Gegenteil: Wir unterstützen die im Land tätigen christlichen Gemeinden bei der Registrierung. Aber dazu können wir sie nicht zwingen! Die Registrierung einer Religionsgemeinschaft sollte freiwillig sein.

Ein weiterer Punkt im Bericht der Abteilung betrifft religiöse Denkmäler in den befreiten Gebieten. Behauptungen, sie seien in Gefahr, sind völlig absurd. Weil es albanisch-christliche Denkmäler sind, die Teil unserer Geschichte sind, und die meisten von ihnen stehen auf der Liste des vom Ministerkabinett geschützten Kulturerbes. Wie kann Aserbaidschan versuchen, sein historisches und kulturelles Erbe zu zerstören?

Allerdings wollen sie nicht, dass während der 30-jährigen Besatzung die enormen Schäden an diesen Denkmälern entstehen. Wir restaurieren derzeit diese Denkmäler. Es reicht aus, die Restaurierung der Kirche in der Stadt Schuscha zu zeigen.

Natürlich stecken hinter solchen Berichten politische Faktoren. Als Bürger kann ich zu diesem Thema sagen, dass der Missbrauch von Religion für politische Zwecke immer sehr negative Folgen hat. Heute versuchen sie, durch Religion in die Prozesse in Aserbaidschan einzugreifen. Aber alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Religionsfreiheit der Menschen zu schützen, und wir fördern diesen Gedanken nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland mit unseren Veranstaltungen.


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